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Demnach dem Rath die beschwerende Anzeige geschehen: dass, obgleich die allerhöchste Provisional=Verfügung de 5. August 1748. die Befugniss der hiesigen Judenschaft, Waaren= Kammern und Gewölber bestehen zu dürfen, auf die Fahr= und Antoni= oder Töngesgasse ...
by Frankfurt am Main (Germany)